Dieter, hör nicht auf ihn.

Hallo Heidewolf,Heidewolf hat geschrieben: Die Aussagen von Frau Kässmann hatten für mich manchmal mehr den verzweifelten Touch.
Werter Adler,Adler hat geschrieben:Es geht doch hier nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat. Es ist zwar anerkennenswert das Frau K. die Konsequenzen daraus zieht, aber letztendlich ist das Ganze doch nur eine Folge ihres Verantwortungslosen handelns. Wer jetzt diese Dame zu einer Märtyrerin machen will, handelt m.M.n. auch nicht besser.
Stimmt! Jemand der im öffentlichen Dienst angestellt werden möchte, muß ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen. Sollten auch nur geringfügige Strafen zu finden sein, wird er nicht beschäftigt. Das gilt für den öffentlichen Dienst, die Evkhn, sowie für die Caritas.Adler hat geschrieben:Werter Hannes,
es geht doch nicht darum, dass Frau K. in betrunkenem zustand einen Beamten angelogen hat. Das ist ein herunterspielen der Tatsachen. Fakt ist, dass Frau K. mit 1,54 Promille ein Fahrzeug gelenkt hat - und das ist und bleibt eine Straftat. Punkt!
LG Adler