In der Tat gibt es gelegentlich Abweichungen. Das hängt aber auch ganz stark von 2 weiteren Faktoren ab:
1. Wenn betroffene Amtsträger in wichtigen und gemeindeübergreifenden Funktionen (z.B. Jugendleiter, Dirigent des Bezirksorchesters, Projektgruppenleiter, usw.) tätig ist - oder wenn er zwingend* zur Aufrechterhaltung gewisser Aktivitäten notwendig ist. Dann werden meist etwas mehr Gespräche geführt. Auch wird darauf geachtet, den Kollateralschaden möglichst gering zu halten, der bei der Entfernung oder Denunzierung von derartigen "Führungspersönlichkeiten" zu befürchten ist. Deshalb dauert hier der Prozess meist viel länger.
*heutzutage auch mangels adäquater Alternativen

2. Wenn der betroffene Amtsträger aus einer sog. "Segenslinie" stammt. D.h. es gibt z.B. einen Vater/Großvater, der in einem hohen Amt tätig war/ist - dann gelten ebenfalls andere Gesetze. Dort wird oft sehr lange erst zugeschaut bevor überhaupt etwas passiert.