Urheberrecht die Xte
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Einzelfallentscheidungen werden hier nicht diskutiert. Dies erfolgt weiterhin im persönlichen Austausch zwischen User, Moderation und ggfs. Administration.
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Re: Urheberrecht die Xte
Indem von mir angesprochenen Fall: Maximin war es so, dass er jedes seiner Postings mit einem Foto aus dem Internet komplettierte. Es hat ihn deswegen aber keiner rausgeschmissen!
Re: Urheberrecht die Xte
Das geht nun gar nicht!
Hier wurden von Maxmin als auch von tegram massive Geschütze in Stellung gebracht deswegen muss man das jetzt nicht ins Lächerliche ziehen.
Hier wurden von Maxmin als auch von tegram massive Geschütze in Stellung gebracht deswegen muss man das jetzt nicht ins Lächerliche ziehen.
Re: Urheberrecht die Xte
Rolf hat geschrieben:Das geht nun gar nicht!
Hier wurden von Maxmin als auch von tegram massive Geschütze in Stellung gebracht deswegen muss man das jetzt nicht ins Lächerliche ziehen.
....Massive Geschütze in Stellung gebracht..... Ich denke, das ist massiv übertrieben.
Lass ihnen doch ihr Schüppchen und Eimerchen.

Re: Urheberrecht die Xte
Maximin hat von Rausschmiss geschrieben und tegram hat energisch mehrfach die gelbe Karte gezeigt (was natürlich nicht unberechtigt war)!
Wenn sich eine Gesprächskultur bessern soll, dann bitte auf allen Seiten!
Wenn sich eine Gesprächskultur bessern soll, dann bitte auf allen Seiten!
Re: Urheberrecht die Xte
Auf dem Spielplatz sagen die Kinder an dieser Stelle: "Heul doch!"
Noch mal ganz langsam für die Kinder, die es immer noch nicht verstanden haben:

Noch mal ganz langsam für die Kinder, die es immer noch nicht verstanden haben:
- Verstöße gegen das Urheberrecht können teuer werden. Verantwortlicher für dieses Forum ist der Betreiber, der persönlich dafür haften muss. Der Betreiber allein entscheidet, ob er Verstöße duldet oder nicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind Bestandteil der Forumsregeln, die jeder hier mit seiner Anmeldung bestätigt hat.
Re: Urheberrecht die Xte
Hallo Tergram,
du hast einmal mehr Recht.
Es ist keine Frage, dass ein Urheberrecht eingehalten werden muss.
Im vorliegenden Fall sehe ich nach wie vor keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern gegen das Zitatrecht.
Egal wie es ist, ich denke, dass Bruder Peer Grobsträter, der ja hier in besonderer Weise die christlichen Werte vertritt,
kann dieses in einer anderen Weise beanstanden und braucht sicherlich nicht zu schreiben....ICH VERLANGE....
Hier hätte es durchaus gereicht, wenn er sich direkt an den Forenbetreiber gewendet hätte, du weißt ja, wie das funktioniert.
Er wollte aber viel lieber hier mal seinen neuapostolischen Rock ausziehen und so richtig auf den Putz hauen.
du hast einmal mehr Recht.

Es ist keine Frage, dass ein Urheberrecht eingehalten werden muss.
Im vorliegenden Fall sehe ich nach wie vor keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern gegen das Zitatrecht.
Egal wie es ist, ich denke, dass Bruder Peer Grobsträter, der ja hier in besonderer Weise die christlichen Werte vertritt,
kann dieses in einer anderen Weise beanstanden und braucht sicherlich nicht zu schreiben....ICH VERLANGE....
Hier hätte es durchaus gereicht, wenn er sich direkt an den Forenbetreiber gewendet hätte, du weißt ja, wie das funktioniert.

Er wollte aber viel lieber hier mal seinen neuapostolischen Rock ausziehen und so richtig auf den Putz hauen.
Re: Urheberrecht die Xte
Rolf hat geschrieben:Maximin hat von Rausschmiss geschrieben und tegram hat energisch mehrfach die gelbe Karte gezeigt (was natürlich nicht unberechtigt war)!
Wenn sich eine Gesprächskultur bessern soll, dann bitte auf allen Seiten!
Dann müsste zuerst mal der Sandkasten mit seinen Eimerchen verschwinden, ferner das Zitat: Heul doch!
Von einer Besserung der Gesprächskultur ist wahrlich so nicht die Rede.

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- Beiträge: 2343
- Registriert: 18.03.2010, 17:55
Re: Urheberrecht die Xte
Hallo Matula,Matula hat geschrieben:...
Im vorliegenden Fall sehe ich nach wie vor keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern gegen das Zitatrecht.
...
nach meinem Kenntnisstand kann hier das Zitierrecht nicht angewendet werden.
Auf das Zitierrecht berufen kann sich nur der, der selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk erstellt.
Weiter muss das Verhältnis Zitat zu eigenem Werk eindeutig zugunsten des eigenen Werkes sein.
Das eigene Werk muss eine eigene "Schöpfungshöhe" haben.
Es können also nur einzelne Sätze oder Kernaussagen eines fremden Werkes zitiert werden, die z.B. dazu dienen die eigene Argumentation zu untermauern. Es dürfen nicht ganze Werke zitiert werden.
LG
Andreas