Die Wahl

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tergram

#31 Beitrag von tergram » 24.09.2009, 11:08

1000-jähriges Friedensreich? :shock:

Nee Micha, da kommt doch vorher noch die Hochzeitsfeier im Himmel, zumindest für die Neuapostolischen - mit den 144.000 Sonnenweibern... nee, mit den Knäblein... oder waren es Drachen in der Wüste... alles falsch... es waren Jungfrauen mit Öllämpchen... nee, Bräute in weissen Kleidern... oder Märtyrer oder Überwinder...

Wir sollten Dr. Leber fragen. Der weiss das zwar auch nicht, aber er erklärt es so gern.
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Maximin

SEILSCHAFTEN AUFGEDECKT...!

#32 Beitrag von Maximin » 24.09.2009, 11:23

:) Verstanden! Frage: Wie eng sind insofern aber bütte die Bindungen zwischen Deiner Wahlempfehlung in Richtung Hannes und dessen Leber? :wink:

Cemper

#33 Beitrag von Cemper » 24.09.2009, 11:23

@ Maximin

Vom Föderalismus können wir uns nicht verabschieden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde nach den Erfahrungen der NS-Zeit als Bundesstaat - also als Staat mit mehreren Machtzentren (Ländern) - gegründet. Dieser Föderalismus ist durch eine „Ewigkeitsgarantie“ in Art. 79 Abs. 3 GG gesichert. Beachte die Formulierung „1 und 20“ - nicht 1 bis 20 und nicht 21.

Art. 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


@ Hannes -

beachten Sie bei der Erarbeitung Ihres Vorschlages (den Sie an die Legislative richten wollen) die Bestimmungen in Art. 79 Abs. 1 Satz 1 und Art. 79 Abs. 2 GG sowie die Art. 63 und 64 GG. Hier ist besonders wichtig der Unterschied zwischen „ist zu ernennen“ (also kein Spielraum) und „werden auf Vorschlag ernannt“ (was dem Bundespräsidenten einen Spielraum lässt - er muss dem Vorschlag nicht folgen).

Art. 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Art. 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Ansonsten noch dies:

„Ob der moderne Staat zum Besten des Volkes wirkt, hängt weitgehend davon ab, wem die Staatsgewalt in die Hand gelegt wird. In den demokratischen Staaten nimmt das Volk auf die Übertragung dieser Gewalt in Wahlen Einfluß. Wer das Wahlrecht hat, auf dem liegen unbekümmert darum, ob ihn das staatl. Gesetz zur Ausübung dieses Rechtes verpflichtet od. nicht, sittl. Pflichten, die er nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen soll.
Der Verantwortung, die mit dem Wahlrecht auf seine Schultern gelegt ist, soll er durch Teilnahme an der Wahl gerecht zu werden trachten. Das gehört eben zu den dem Staatsbürger abgeforderten Beiträgen zum Gemeinwohl. Durch verantwortungsbewußte Ausübung des Wahlrechtes eine gute Entwicklung des Staatslebens vorzubereiten ist weitaus besser als einer schon eingetretenen Fehlentwicklung Widerstand leisten zu müssen (Pius XI., "Firmissiman constantiam", AAS 1937, 198). Je mehr v. einer Wahl für die Gestaltung des staatl. Lebens abhängt, umso schwerer sind die einzelnen Bürger zur Teinahme verpflichtet; heute darf man wohl keine der Wahlen im staatl. Bereich als unwichtig ansehen (Pius XII., UG 180 1321 1454 2807 2827 4121 4305 [DRM XIV 540 f, IX 230, VIII 81.19, X 21, VIII 105, XVI 463 f]). Entsprechend triftige Gründe lassen aber die Pflicht zur Teilnahme nicht drängend werden.
Selbstverständl. soll der Wahlberechtigte nicht nur an der Wahl teilnehmen, sondern auch eine gewissenhafte Entscheidung treffen (Pius XII., UG 2828 [DRM X 21]). Dazu muß er die Programme u. das bisherige Verhalten der wahlwerbenden Parteien, aber auch das Wissen u. Können, die Grundsätze u. den Charakter der sich anbietenden Kandidaten prüfen. Mit der Wahl billigt der Wähler im großen u. ganzen die Grundsätze u. das Verhalten des Gewählten, so daß er für sie u. ihre Auswirkungen auf das Gemeinwohl in einem gewissen Grad mitverantwortl. wird. Bei Wahlen können allerdings Kompromißlösungen notwendig werden: Weil keiner der zur Wahl stehenden Kandidaten voll befriedigt, darf man (unter dem Gesichtspunkt des kleineren Übels) aus ihnen den wählen, der die wenigsten Mängel hat; weil von einem Kandidaten in einer Hinsicht größerer Nutzen für das Gemeinwohl zu erwarten ist, darf man ihn wählen, obwohl er in anderer Hinsicht Mängel aufweist (Handlung mit zweierlei Wirkung; vgl. Anrechenbarkeit); weil sich auf einer Liste geeignete Kandidaten finden, darf man für sie stimmen, obwohl sie auch weniger geeignete aufweist (Handlung mit zweierlei Wirkung; wünschenswert sind natürl. Wahlsysteme, die ein Herankommen an die als geeignet erscheinenden Personen ermöglichen).“

Quelle: Artikel Wahlpflicht in: Lexikon der christlichen Moral. Sp. 1313-1315.

Und schöne Grüße von Max Frisch: “Wer sich nicht mit Politik befasst, hat die politische Parteinahme, die er sich sparen möchte, bereits vollzogen: Er dient der herrschenden Partei.”

Cemper

Maximin

BEGRÜSSUNG...!

#34 Beitrag von Maximin » 24.09.2009, 11:32

:) Begrüßung an Herrn Cemper!
Die von Ihnen in die Diskussion eingebachten Bestimmungen des GG sind mir geläufig. Wie interpretieren Sie folgendes: Alle Macht geht vom Volke aus und die Parteien wirken (lediglich) an der politischen Willensbildung mit?

Hüten Sie sich, lieber Freund, vor voreiligen Schlüssen! Ich verfüge über einen Bayerischen Paß. Wissen Sie was das bedeutet? Bei den Bayern handelt es sich um ein kleines streitsüchtiges Bergvolk am Nordrand der Alpen. :mrgreen:
Gruß vom Maximin :wink:

Lobo

#35 Beitrag von Lobo » 24.09.2009, 11:48

Philippus hat geschrieben:Verehrter Herr Cemper,
Herzlich Willkommen in diesem Forum - oder vielleicht besser: Welcome back :lol: 8)
Who is "Herr Cemper"? Bild

Cemper

#36 Beitrag von Cemper » 24.09.2009, 11:53

@ Maximin

Wie ich das interpretiere?

Die Aussage "Alle Macht geht vom Volke aus" halte ich für nicht zutreffend. Wahrscheinlich geht sehr viel Macht vom Kapital aus und von machtvollen Institutionen (sehr viel - also nicht alle). Im Grundgesetz steht übrigens nicht, dass "alle Macht vom Volke ausgeht". Dort steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das ist etwas anderes und wohl auf einer "ersten Ebene" der Wahlen zutreffend. Nach der Etablierung der Staatsgewalt gibt es aber Versuche, sich dieser Staatsgewalt zu bemächtigen (Lobbyismus usw.).

Zu dem anderen Punkt: Die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes ist der verfassungsmäßige Auftrag der Parteien (siehe Art. 21). In der politischen Wirklichkeit haben die Parteien einen weit über diesen Grundgesetzauftrag gehenden Machtanspruch. Sie besetzen sehr viele "Politikfelder". Man könnte das als verfassungswidrig verstehen. Nur - was nutzt das? Wer kann das feststellen und ändern? Das Bundesverfassungsgericht? Das Volk?

Glückwunsch zu Ihrem Pass. Ich habe so etwas nicht; ich habe "nur" französische Vorfahren - und die waren auch renitent.

@ Philippus

Vielen Dank. Ich habe mich registriert (registrieren lassen). Das habe ich nicht getan, weil ich mich "lang und breit" an diesen Forumsdiskussionen beteiligen möchte, sondern weil ich noch einmal darlegen wollte, was mich an der NAK interessiert hat und weil ich mich dann "ordentlich verabschieden" wollte. Das werde ich auch demnächst tun.

Aber es "juckt" doch immer mal in den Fingern, wenn man in dieses und auch in das andere Forum glaubeundkirche schaut.

:wink:

tergram

#37 Beitrag von tergram » 24.09.2009, 11:57

Lobo hat geschrieben:Who is "Herr Cemper"?
Keine Ahnung. Vielleicht hilft's:
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Philippus

#38 Beitrag von Philippus » 24.09.2009, 12:02

@ Cemper

Lassen Sie sich mit Ihrer Verabschiedung ruhig noch ein bißchen Zeit.

Dann dürfen wir wohl gespannt sein auf das, was Sie an der NAK interessiert (hat). Tut es das nicht mehr? Sind Ihre Fragen diesbezüglich mittlerweile beantwortet? Oder hat sich das Thema für Sie einfach nur erledigt?

Bis demnächst - mit lieben Grüßen

Frank

Maximin

WAS NICHT WEITERWÄCHST IST OHNE LEBEN...!

#39 Beitrag von Maximin » 24.09.2009, 12:10

:) Herr Cemper ich konstatiere, dass Sie nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des GG stehen. :mrgreen: Sehen Sie, auch das GG ist nur ein mit Tinte beschriebenes Stück Papier. Kennen Sie die Zahl der seit 1949 eingetretenen Änderungen des GG? Ich weiß, Sie wissen bescheid. Wir werden uns mit weiteren GG-Änderungen abfinden müssen. Glücklicherweise handelt es sich dabei nicht um einen neuen Glauben... :wink:

Ernsthaft: Ich freue mich, dass Sie hier angedockt haben. Fühlen Sie sich ungezwungen wohl. Wie geht es übrigens Ihren Koffern...?
Liebe Grüße vom ollen Maximin :wink:

Cemper

#40 Beitrag von Cemper » 24.09.2009, 12:42

@ Maximin

Das Grundgesetz ist oft geändert worden. Eine Übersicht finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/analy ... t_1949.pdf

Es gibt aber einige Bestimmungen, die nicht geändert werden können - und darum ging es mir.

Zum Aufenthalt/Wohlfühlen in diesem Forum siehe die Antwort an Philippus.

@ Philippus

Mich hat hauptsächlich interessiert, wie auf dem Hintergrund der offiziellen NAK-Darstellungen zur Geschichte der NAK (siehe dazu auch die Angaben auf nak.org) das Glaubensbekenntnis und das Selbstbild der NAK (siehe ebenfalls nak.org) erklärbar sind bzw. begründet werden. Mich hat zudem interessiert, warum Menschen, die in ihrem beruflichen Alltag auf unterschiedlichsten Gebieten sehr anspruchsvolle Aufgaben erfüllen, den neuap. Glauben "in sich tragen" oder sich zu ihm bekennen. Darauf habe ich keine wirklichen Antworten bekommen - und ich will auch nicht mehr nachfragen.

Ein kleines Beispiel: Ich war vor einigen Tagen in Charlottenburg (Berlin) in einem neuap. Gottesdienst. Eine liberal und freundlich wirkende Gemeinde. Die Kirche - das Gebäude - machte einen guten Eindruck. Die Menschen haben sich offensichtlich wohl gefühlt. Der Gottesdienst war auch "in Ordnung". Kurze Predigt und etwas Liturgie usw. Sie kennen das ja alles tausend mal besser als ich. Aber die Selbstverständlichkeit, mit der von "Aposteln Jesu" und ihrem Auftrag in der Gegenwart gesprochen wurde - diese Selbstverständlichkeit hat mich ratlos gemacht. Ich bin danach in der Nähe des Schlosses in eine Kneipe gegangen und habe erstmal mit einem Kollegen ein Bier getrunken.

Verstehen Sie? Ich wollte wissen, warum - auf welchen realgeschichtlichen Hintergründen - neuap. geglaubt wird. Ich möchte es am liebsten von einem neuap. Mathematik- oder Medizin- und Rechtsprofessor im Dialog mit Theologen hören.

Das also hat mich interessiert. Aber es gibt keine Antworten. Und dann ist das eben so. Ich fühle mich auch nicht berufen, darüber dann noch viel zu schreiben. Der Glaube anderer ist für mich kein Thema, bei dem ich endlos nachfragen will oder das ich zum Gegenstand von Kritik oder gar des Spottes machen will. Wissen Sie - der alte biblische Rat "Wohl dem, der nicht sitzt wo die Spötter sitzen" hat schon seinen Sinn. Damit soll aber keine unkritische Haltung propagiert werden.

Und so weiter. Näheres demnächst.

HC

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