Ladenschluss
Ladenschluss
Das Berliner Ladenschlussgesetz sieht schon kraft Gesetzes und ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Freigabe aller vier Adventssonntage in Folge in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr für die Ladenöffnung vor. Diese Regelung ist nunmehr vom BVerfG als verfassungwidrig verworfen worden, bleibt aber noch für die diesjährige Adventszeit in Kraft. Klick
Nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht folgende Regelungen:
a) Die Regelung, dass Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich höchstens zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen dürfen. Die Beschwerdeführer (ev. und kath. Kirche) befürchteten, dass damit gerade in einem überwiegend städtisch strukturierten Land immer irgendwelche Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot geöffnet haben.
b) An einem 24. Dezember dürfen "Verkaufsstellen mit überwiegendem Lebens- und Genussmittelangebot" auch dann von 7-14 Uhr öffnen, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Beschwerdeführer wandten ein, dass heutzutage die Vorratshaltung so weit entwickelt sei, dass man nicht ausgerechnet an einem 24. Dezember "in Verdrückung" gerät.
Wie ist die Stimmung hier im Forum? Ist mit diesem Urteil dem Schutz des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung" Genüge getan?
Gruß,
C.E.
Nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht folgende Regelungen:
a) Die Regelung, dass Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich höchstens zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen dürfen. Die Beschwerdeführer (ev. und kath. Kirche) befürchteten, dass damit gerade in einem überwiegend städtisch strukturierten Land immer irgendwelche Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot geöffnet haben.
b) An einem 24. Dezember dürfen "Verkaufsstellen mit überwiegendem Lebens- und Genussmittelangebot" auch dann von 7-14 Uhr öffnen, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Beschwerdeführer wandten ein, dass heutzutage die Vorratshaltung so weit entwickelt sei, dass man nicht ausgerechnet an einem 24. Dezember "in Verdrückung" gerät.
Wie ist die Stimmung hier im Forum? Ist mit diesem Urteil dem Schutz des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung" Genüge getan?
Gruß,
C.E.
Ich werde diesen Hype um die Ladenschlusszeiten nie verstehen. Die, die am lautesten gegen offene Sonntage/Feiertage protestieren, finden in der Regel nichts, aber auch gar nichts dabei, an so einem Tag in ein Restaurant zu gehen, ins Kino, eine Bar, einen Vergnügungspark, ein Schwimmbad, ein Fitnessstudio, etc. oder auch zuhause gemütlich eine Pizza zu bestellen oder eine Hotline anzurufen. Ganz im Gegenteil: das ist dann ihr "Gutes Recht". Und wehe, der Bus oder Zug hat vielleicht Verspätung, die Tankstelle nicht genügend frische Brötchen oder der Polizist, den man wegen Ruhestörung durch die Nachbarn anruft, kommt nicht schnell genug...
ROTE SAUCE...

denn es steht geschrieben, dass der Feiertag zu heiligen ist. Übrigens hat einer meiner Kollegen an dem Berliner Ladenöffnungsgesetz mitgearbeitet. Leider konnte er die diesbezüglichen Einwendungen der Kirchen nicht durchsetzen. Warum nicht? Na weil Berlin z. Z. von Sozen und Kommunisten regiert wird. Ergebnis: Arm und angeblich sexy. Ich habe das nicht bewirkt und bin in diesem Punkt unschuldig.

LG vom Micha

besonders pikant war heute morgen bischöfin jepsen, die in einem rundfunkinterview unter anderem sagte, die leute müssten an einem adventssonntag frei haben, um sich entspannen zu können und über den weihnachtsmarkt zu bummeln. da war ich doch ziemlich sprachlos. der interviewer hat leider nur seinen fragenkatalog abgearbeitet...
ich fände eine regelung der folgenden form besser: kein geschäft darf länger als sechs tage am stück geöffnet sein, und kein chef darf seine mitarbeiter dazu zwingen, an ihrem jeweiligen feiertag zu arbeiten. das würde auch unseren jüdischen und muslimischen mitbürgern entgegenkommen, die ihre feiertage eben nicht unbedingt heiligen können. eine solche regelung würde ich auch für gastronomie und vergnügungsgewerbe befürworten. es wären ja immer noch genügend läden offen.
der unterschied zu der jetzigen regelung wäre immerhin, dass am sonntag nicht alle geschäfte geschlossen wären.
ich fände eine regelung der folgenden form besser: kein geschäft darf länger als sechs tage am stück geöffnet sein, und kein chef darf seine mitarbeiter dazu zwingen, an ihrem jeweiligen feiertag zu arbeiten. das würde auch unseren jüdischen und muslimischen mitbürgern entgegenkommen, die ihre feiertage eben nicht unbedingt heiligen können. eine solche regelung würde ich auch für gastronomie und vergnügungsgewerbe befürworten. es wären ja immer noch genügend läden offen.
der unterschied zu der jetzigen regelung wäre immerhin, dass am sonntag nicht alle geschäfte geschlossen wären.
MAN MUSS SICH WEHREN DÜRFEN...
Natürlich können und wollen wir in unserem Lande keine Verhältnisse haben, wie sie gewisse ultraorthodoxe Juden in Erez Israel, nötigenfalls mit Steineschmeißen, erzwingen. Losgelöst vom mosaischen Feiertagsgebot haben klug und weise Kulturen zu allen Zeiten den humanistischen Wert eines arbeitsfreien Tages erkannt und durchgesetzt.
Gewiss kann man die religiösen Bindungen in unserem Lande nicht nur an der Beachtung des biblischen Feiertagsgebotes festmachen. Es darf jedoch niemanden wundern, wenn die Kirchen dagegenhalten. Politik beginnt mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit. Kirchenpolitik übrigens auch...
LG vom Micha
Gewiss kann man die religiösen Bindungen in unserem Lande nicht nur an der Beachtung des biblischen Feiertagsgebotes festmachen. Es darf jedoch niemanden wundern, wenn die Kirchen dagegenhalten. Politik beginnt mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit. Kirchenpolitik übrigens auch...
LG vom Micha

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