gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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ich hake nochmals nach. Für mich ist es ein Unterschied, ob der Forschungsbericht unter Verschluss gehalten wird, oder ob an und für sich recht harmlose Vorträge, deren Inhalte dem interessierten Menschen längst zugänglich sind, abgesagt bzw. qua Hausrecht verboten werden.
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Für mich nicht, wenn es sich um ein und dieselbe Organisation handelt, ergibt sich daraus ein zu bewertendes Gesamtbild.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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Da mir zu Ersterem keine Inhalte bekannt sind, möchte ich mich dazu auch nicht weiter äußern.
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Es ging hier nicht um den Inhalt. Weder bei den Vorträgen noch beim Forschungsbericht.
Es geht darum, dass die NAK entscheidet, was öffentlich wird und was nicht (Forschungsbereichte, Vorträge, ...) und dabei beauftragte Forschung mit Bruch der getroffenen Vereinbarung und unter Androhung von Rechtsmitteln wegschließt und von der NAK selbst angesetzte Vorträge kassiert.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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dass generell alle Apostel oder Gebietskirchenpräsidenten gleich ticken, wäre falsch. Und ebenso daraus einen systembedingten Trugschluss zu ziehen, der eine Mitgliedschaft als Gast in der ACK, verhindern soll.
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Das wurde auch daraus nicht geschlossen, sondern lediglich, dass die NAK in Deutschland als Ganzes aktuell und wahrscheinlich noch sehr lange für die Gastmitgliedschaft in der Bundes-ACK nicht taugt, sondern eben regional auf Basis des jeweiligen Gegenübers entschieden werden muss.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Volker Kühnle von ME als ACK und Ökumene-Beauftragter eingesetzt worden ist. ME hat VK „geerbt“ und zwar nicht von seinem Schwiegervater. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren die Ökumene-Bemühungen und die „Öffnungsbewegung der NAK“ bereits so weit fortgeschritten, dass weder ein Schwiegervater noch ein ME einem VK den Hahn hätten abdrehen können. Dazu lief die Schiene „Fehr-Kühnle“ und „Leber-Kühnle“ viel zu gut und auch noch direkt! Deshalb zieht dieses Argument nicht, da es schlichtweg falsch ist
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Kühnle untersteht Ehrich. Da beisst die Maus kein Faden ab. Ob es ihm passt oder nicht, Geschichte hin oder her.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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Ich weiss aus etlichen Gesprächen, dass es auch im ACK stets auf die verbindenden Elemente mehr ankommt, als auf die „Besonderheiten“ = Sonderlehren. Und deshalb wird auch ein ME mit seinem persönlichen Verhalten an dem Beschluss eines ACK auf Bundesebene wenig ändern. Ich gehe davon aus, dass die NAK den Status eine Gastmitglieds bekommt.
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Da magst du Recht bekommen und ich bleibe trotzdem bei meiner Warnung, dass damit (u.U. erneut?) ein großer Fehler begangen wird, weil man nicht genügend Standhaftigkeit, Ausdauer und Gewissenhaftigkeit mitbringt. Da wurde mal ein Fahrplan ins Auge gefasst und der wurde dann zum unumkehrbaren Automatismus. Egal, was sich das System NAK so alles leistet.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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Vergessen wir nicht, wer alles im ACK an Kirchen vertreten ist und was für div. Sonderlehren damit ebenfalls „ackzeptiert“ werden.
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Eben deswegen:
Die NAK ist noch lange nicht soweit und wird es durch die Gastmitgliedschaft in der Bundes-ACK voraussichtlich auch niemals werden.
gläubiger hat geschrieben: ↑03.11.2018, 23:40
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Ich sage damit in keiner Weise, dass ich die Sonderlehren der NAK gut und berechtigt finde. Und genausowenug wie eine mögliche Nichtberücksichtigung der NAK als Gast im ACK nach vorherrschender Forums-Meinung die Progressiven Kräfte an der NAK-Basis bremsen kann, wird eine Aufnahme als Gastmitglied diese Kräfte hemnen oder fördern. Zumindest nicht kurzfristig.
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Es wird weitere Reformen bzgl. Gleichberechtigung, Beteiligung der Basis, Sonderlehren, Exklusivität, Sektenmerkmale, etc. im System NAK nahezu unmöglich machen.
Das ist der Preis für die Kuschelgedanken der ACK.
Einen gesegneten Sonntag wünscht
Centaurea